04.04.2018
Jeder, der an der Veranstaltung der NPD am 24.03.2018 in Wetzlar teilnehmen wollte und in die Stadt gereist ist bzw. sich in der Umgebung aufhielt oder sich aber auch auf dem Hinweg befand, jedoch aufgrund von Absagemeldungen wieder umgekehrt ist, kann Schadensersatz gegenüber der Stadt einfordern. Das sollte natürlich auch jeder tun. Sollte die Stadt Wetzlar nicht freiwillig die angeforderten Zahlungen an die Geschädigten überweisen, wird eine Klage über die NPD geführt werden. Deshalb bitte eine Kopie des Schreibens an den NPD – Landesverband Hessen, Postfach 1386, 63643 Büdingen, senden.
Ladet euch das Anschreiben herunter. Gebt euren Namen, eure Anschrift, die Bankverbindung und euren tatsächlich entstanden Schaden an.